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Experte
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Dienstwagen: Fehlende Angaben im Fahrtenbuch dürfen später nicht nachgetragen werden
Wann ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß geführt ist und deshalb steuerlich anerkannt werden muss, ist ein Dauerthema bei Betriebsprüfungen. Auch eine Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofs zu den wichtigsten Voraussetzungen hat daran nichts geändert. Denn der Teufel steckt im Detail.
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Expertin für Sprachen, Interkulturelle Kommunikation