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Berufsbekleidung: Was wird in der Steuererklärung anerkannt?
Bürgerliche oder zivile Kleidung kann in der Steuererklärung nur in Ausnahmefällen als Werbungskosten anerkannt werden: Wenn durch die dienstliche Tätigkeit ein starker Aufwand für Berufsbekleidung bedingt ist (z. B. bei Angestellten im Gastronomie- und Hotelgewerbe, med. Berufe usw.) oder besondere Anlässe es bedingen, wie der Smoking bei einem Empfang (EFG 1966/12).
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