Außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung
Kann man nach Enziehung des Führerscheins duch Drogen bzw Alkohol die Kosten zur Wiederbeschaffung steuerlich gelten machen ? MfG
Experte
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Lieber Gast,
leider ist es nach der derzeitigen Rechtslage nicht möglich, diese Kosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen.
Herzliche Grüße
Helga Peller