außergewöhnliche belastung
hallo,
um außergew. belastung (aufwendige Zahnimplate-behandlung) steuerlich geltend zu machen,muss die behandlung im gleichen kalendejahr abgeschlossen werden ???
Grüße
Experte
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26.10.2010
Lieber Gast,
steuerrechtlich ist es sinnvoll, Zahlungen in ein Kalenderjahr zu verlagern da dann eher mit einer Steuerersparnis gerechnet werden kann, weil die sogenannte zumutbare Grenze bei den außergewöhnlichen Belastungen leichter "überschritten" wird. Diese zumutbare Grenze ist abhängig vom Einkommen und unterliegt einer Staffelung.
Herzliche Grüße
Helga Peller
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