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Gründungszuschuss für Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit
Gründungen aus der Arbeitslosigkeit können durch den Gründungszuschuss gefördert werden. Die Förderung wird bis zu 15 Monate gewährt. In den ersten neun Monaten nach ihrem Unternehmensstart erhalten Existenzgründer Leistungen in Höhe ihres individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes und zusätzlich eine Monatspauschale von 300 Euro. Weitere sechs Monate wird die Pauschale von 300 Euro für die Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit gewährt, wenn ihre hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten nachgewiesen werden.
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