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23.10.2011
Meine Frau betreut ihren 87 Jahre alten Vater, der schwerbehindert (ambutierte Beine) ist und auf Grund seines Gesundheitszustandes nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen kann.
Nun benötigt er einen neuen Personalausweis, um an einen Teil des Erbes seines verstorbenen Sohnes, der unverheiratet war, zu kommen. Dieser Teil des Erbes besteht aus einem Bausparvertrag der nur ausgezahlt werden soll, wenn ein aktueller Personalausweis vorliegt.
Auf Nachfrage beim Amt hinsichtlich der Befreiung von der Personalausweispflicht wurde mitgeteilt, dass dieses mit der Einführung des neuen Personalausweises nicht mehr ginge.
Wie soll mein Schwiegervater zum Fotographen kommen, da an die Bilder entsprechende Anforderungen gestellt werden.
Stimmt den das was uns vom Amt mitgeteilt wurde oder war die Bearbeiterin nur unwissent?
Für eine Antwort mit Hinweis auf mögliche aktuelle gesetzliche Reglungen wäre ich sehr dankbar.