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Betäubungsmittel und zulässige Weiterverwendung
Betäubungsmittel unterliegen den strengen gesetzlichen Auflagen des BtMG (Betäubungsmittelgesetz) und der BtMVV (Betäubungsmittelverschreibungs-Verordnung), die auch die Weiterverwendung regelt. Auch eine stationäre Einrichtung darf Betäubungsmittel nicht auf Vorrat anfordern oder einfach weitergeben. Doch: Keine Regel ohne Ausnahme.
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