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Schwarzarbeit schadet den Sozialkassen und den "ehrlichen" Arbeitern gleichermaßen, deshalb ist die Regierung bemüht, dem ein Ende zu setzen. Dazu ist am 21.12.2008 das Zweite Gesetz zur Änderung des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch in Kraft getreten, das zum 01.01.2009 gewisse Neuerungen bezüglich der Rentenversicherung mit sich bringt.
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