Experte
Beiträge:
13121
Registriert seit:
10.10.2009
Mutterschutzlohn und Mutterschaftsgeld
Mutterschutzlohn und Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld kosten Sie als Arbeitgeber viel Geld. Prüfen Sie daher genau, ob tatsächlich die Voraussetzungen für Ihre Leistungspflicht vorliegen. Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Sie zahlen müssen, zeigt Ihnen dieser Beitrag.
Ganzen Artikel anzeigen
Super hilfreich
wirklich!! Endlich mal klare Aussagen zum Mutterschaftslohn. Hat mir als An sehr weitergeholfen, werde diesen Artikel meiner Ag vorlegen in der Hoffnung dass sie mir endlich mein Geld zahlt.
Großer Dank an die Autoren!!
Mutterschutzlohn kostet Sie als Arbeitgebern KEIN Geld!!
Eine beruhigende Nachricht für alle Arbeitgeber. Ist bei einer Schwangeren Frau ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen worden, so sind die Löhne zwar wie im Artikel beschrieben zu zahlen, können jedoch bei der Krankenkasse der Versicherten zu 100 % wieder geltend gemacht werden.
Somit kommt es immer öfter vor, dass ein Arbeitgeber selber dieses Beschäftigungsverbot ausspricht, weil er für die werdende Mutter keinen Arbeitsplatz im Sinne des Mutterschutzgesetzes anbieten kann.
Das stattdessen oft benutzte Werkzeug der Kurzarbeit ist widerrechtlich, und kann zum Entzug der Kurzarbeitregelung führen, und evtl. Nachforderungen durch die Bundesagentur für Arbeit zur Folge haben.
» Mutterschutzlohn und Mutterschaftsgeld
» Melden Sie für Minijobber das richtige Entgelt zur Unfallversicherung?
» Initiative 50plus: Eingliederungszuschüsse für ältere Arbeitnehmer
» Personalakte: Keine Herausgabe bei Zusammenarbeit mit externen Personalberatern
» Elternzeit: Väter sollten den Antrag nicht zu früh stellen