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Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
Nicht alle Betriebe kommen damit aus, dass ihre Arbeitnehmer in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr am Arbeitsplatz sind. Sowohl Betriebe mit industrieller Produktion als auch Einrichtungen wie Krankenhäuser etc. sind darauf angewiesen, 24 Stunden täglich besetzt zu sein. In Zeiten, in denen erwartungsgemäß weniger Personal benötigt wird, arbeiten sie deshalb mit Bereitschaftsdiensten und Rufbereitschaft. Doch wie wird Rufbereitschaft eigentlich gewertet? Wie viel Zeit der Rufbereitschaft wird als Arbeitszeit angerechnet?
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