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Die Annahme der Änderungskündigung muss innerhalb von drei Monaten erfolgen
Wenn eine betriebsbedingte Änderungskündigung ausgesprochen wird, etwa um eine im Arbeitsvertrag vereinbarte Zulage zu streichen, kann der Mitarbeiter sich mit der Annahme nicht zu lange Zeit lassen. Wird er etwa darum gebeten, umgehend mitzuteilen, ob er mit der Änderung einverstanden ist, kann er das Angebot nicht erst nach drei Monaten annehmen.
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