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01.09.2011
Es ist wieder so weit. Eine Kältewelle hat Deutschland erreicht und in sämtlichen Bundesländern bibbern und zittern wir um die Wette. Gute Tipps zum Warmhalten stürmen aus allen Ecken auf uns ein. Heiße Getränke zur unterstützenden Immunabwehr und Thermokleidung, um die beißende Kälte von unserem Körper fernzuhalten. Sicherlich haben Sie auch schon die neusten Tipps zu einer wärmenden Ernährung und alles rund um das Thema Grippevorbeugung gelesen, gesehen und gehört. Wie warm Sie es daheim in Ihrer Wohnung haben und haben wollen, entscheiden Sie selbst. Wie ist es aber am Arbeitsplatz? Gibt es eigentlich so etwas wie "Kältefrei"?
Gesetzliche Mindesttemperaturen
Tatsächlich sind Mindesttemperaturen am Arbeitsplatz gesetzlich festgelegt. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO § 3 Abs. 1 in Verbindung mit Ziffer 3.5) unterscheidet sogar zwischen der Art der Arbeit und der Arbeitsschwere. Abhängig davon variieren die zulässigen Temperaturen zwischen 17°C und 21°C. Höchsttemperatur ist übrigens 26°C – auch wenn das im Moment eher an einen sonnigen Urlaub denken lässt.
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter am Arbeitsplatz nicht gesundheitlich beeinträchtigt werden. Das heißt aber nicht, dass es ''Kältefrei'' gibt. Dazu ist zu viel möglich, um gegen die unfreundliche Witterung anzukämpfen, selbst wenn die Heizungen einmal ausfallen sollten.
Warten auf den Handwerker
Ist der Fall der Fälle eingetreten, heißt es Zeit zu überbrücken. Dabei stellen sich Heizlüfter und Heizmatten vorübergehend als nützlich heraus. Natürlich ist geeignete Kleidung immer noch das beste Mittel, aber auch zwischenzeitliche Aufwärmzeiten sind nicht zu unterschätzen. Das Warten auf den Handwerker Ihres Vertrauens lässt sich erheblich verkürzen, wenn man im Vorfeld einen Servicevertrag abgeschlossen hat. Das ist zwar nicht ganz billig, dafür kommt zu einer regelmäßigen Wartung auch noch die garantierte Reparatur innerhalb eines bestimmten Zeitfensters. Das beschleunigt den Ablauf immens, gerade zu einer Zeit, in der Heizungsmonteure aufgrund der eisigen Kälte gefragter sind denn je.
"Kältefrei" nur äußerstes Mittel
Es gibt kein "Kältefrei". Jedenfalls ist es nur das äußerste Mittel, das aber auf keinen Fall einseitig durchsetzbar ist. Besteht keine andere Möglichkeit, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich gemeinsam auf eine befriedigende Lösung einigen. Reagiert der Arbeitgeber allerdings nicht auf die Beschwerden seiner Mitarbeiter und ergreift keine Maßnahmen für eine Abhilfe, darf der Arbeitnehmer solange der Arbeit fernbleiben, bis geeignete Maßnahmen ergriffen worden sind, um zumutbare Temperaturen wiederherzustellen.
Haben Sie schon einmal ein "Kältefrei" erlebt oder kennen Sie so etwas nur vom Hörensagen? Was sind Ihre Tipps gegen einen kalten Arbeitsplatz?