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Regeln Sie betriebliche Sachverhalte durch Betriebsvereinbarungen
Wollen Sie für alle Ihre Arbeitnehmer bestimmte Arbeitsbedingungen (z.B. bei Neueinstellungen oder Versetzungen) einheitlich regeln, ist eine Betriebsvereinbarung das Mittel der Wahl. Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung, die zwischen Ihnen als Arbeitgeber und Ihrem Betriebsrat als Vertreter der Belegschaft getroffen wird.
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