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Keine Änderung der Bezugsgröße
Das Bundeskabinett hat im Oktober die neue Verordnung über die Rechengrößen der Sozialversicherung beschlossen. Bezugsgröße sowie die Geringfügigkeitsgrenze werden sich nach der Verordnung 2005 nicht ändern. Die Grenze für geringfügige Beschäftigungen wird weiterhin bei 400 Euro liegen.
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