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Altersteilzeitvereinbarungen - Falschinformationen zur Altersteilzeit machen Sie schadensersatzpflichtig
Möchte ein Mitarbeiter von Ihnen Informationen zu versorgungsrechtlichen Folgen oder ähnlichen Themen rund um die Altersteilzeit, müssen Sie mit Ihren Mitteilungen vorsichtig sein. Geben Sie nämlich falsche Auskünfte und entsteht dem Mitarbeiter dadurch ein Schaden, sind Sie eventuell zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Urteil (10.2.2004, AZ: 9 AZR 401/02).
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