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Änderungen zur Altersteilzeit sind zum 1. Juli 2004 in Kraft getreten
Zum 1.7.2004 ist eine Vielzahl von Änderungen im Altersteilzeitrecht in Kraft getreten. Für alle Fälle, in denen die Altersteilzeit bis zum 31.12.2009 beginnt, besteht ein Bestandsschutz. Auswirkungen ergeben sich zum Teil auf wesentliche Grundlagen der Altersteilzeit.
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