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Wirtschaftlichkeitsprüfung in Heimen: Sie sind nicht zur Mitwirkung an Pilotprojekten verpflichtet
Das Sozialgericht Mainz urteilte am 26.04.2005, dass ein Heim die Teilnahme an einem Pilotprojekt zur Testung von Instrumenten der Wirtschaftlichkeitsprüfung verweigern kann. Diese Weigerung stellt keine gröbliche Verletzung der gesetzlichen oder vertraglichen Mitwirkungspflichten dar (AZ: S 4 P 10/03).
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