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Übertarifliche Zulagen
Gewähren Sie Ihren Mitarbeitern übertarifliche Zulagen, sollten Sie in Ihren Arbeitsvertragsmustern eine Anrechnung von Tariflohnerhöhungen regeln. Das wird von der Rechtsprechung für zulässig gehalten (BAG, Az.: 5 AZR 354/03). Nehmen Sie einfach einen entsprechenden Vorbehalt in die Regelung auf, mit der Sie Ihren Mitarbeitern übertarifliche Zulagen gewähren. Haben Sie in Ihren Arbeitsverträgen keinen Anrechnungsvorbehalt vereinbart, müssen Sie unter Umständen die Tariflohnerhöhung und die übertariflichen Zulagen bezahlen.
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