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Trinkgelder steuerfrei
Erhalten 400-Euro-Kräfte Extra-Leistungen, müssen Sie stets die Entgeltgrenze im Auge behalten. Schon ein Cent monatlich zu viel kann zur Sozialversicherungspflicht führen. Trinkgelder, die Ihre Mitarbeiter als freiwillig gezahlte Leistung von Dritten erhalten, sind aber kein Arbeitsentgelt. Trinkgelder können Ihre 400-Euro-Kräfte also auch ohne sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen erhalten.
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