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Sozialversicherungsbeiträge auch bei Kurzarbeit
Wird in einem Betrieb Kurzarbeit angeordnet, bleibt für die Mitarbeiter die Sozialversicherung in allen Bereichen als Arbeitnehmer bestehen. Auch dann, wenn Kurzarbeit "Null" gearbeitet wird, das bedeutet, wenn ganze Tage ausfallen und an den übrigen Tagen weiterhin Vollzeit gearbeitet wird.
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