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Neues zum Kurzarbeitergeld ab 2010
Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes ist 2010 auf maximal 24 Monate verlängert worden. Allerdings gilt diese Regelung nur für Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2009 entsteht. Dies kann bedeutet, dass sich Betriebe etwas sputen müssen, wenn sie noch in den Genuss der maximal zweijährigen KUG-Bezugsdauer kommen möchten.
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