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Neue Möglichkeit zur Pauschalierung bei Sozialversicherung nicht anwendbar
Seit dem 01.01.07 haben Sie nach § 37b EStG bei Sachzuwendungen aus betrieblichem Anlass die Möglichkeit zur Pauschalierung. Es handelt sich um ein Wahlrecht - sie können pauschal versteuern, müssen aber nicht. Diese Regelung des EStG ist allerdings nicht in § 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung aufgenommen worden.
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