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Minijobs bis zu 400 Euro im Monat sind sozialversicherungsfrei
Minijobs sind nur dann versicherungsfrei, wenn das Arbeitsentgelt aus diesem und etwaigen weiteren Minijobs 400 Euro monatlich nicht übersteigt. Bei der 400-Euro-Grenze sind auch Sonderzahlungen und ggf. Ansprüche aus Tarifverträgen zu berücksichtigen.
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