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Experte
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Lohnkürzung bei mangelhafter Arbeitsleistung
Ein Mitarbeiter war beauftragt worden, für einen Kunden ein Fenstergitter anzufertigen und einzubauen. Da der Mitarbeiter die falschen Maße genommen hatte, hatte es nicht die richtige Größe. Als der Kunde die Abnahme des zu klein geratenen Gitters verweigerte, kürzte der Arbeitgeber das Gehalt des Mitarbeiters um den offenen Rechnungsbetrag. Der Mitarbeiter erhob daraufhin Klage gegen die Lohnkürzung.
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