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Kein zusätzlicher Urlaubsanspruch bei Pflege eines kranken Kindes
Ein Arbeitnehmer, der während seines Erholungsurlaubs sein krankes Kind pflegt, hat keinen Anspruch auf die Gewährung zusätzlicher Urlaubstage. Dies geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin hervor (Az.: 2 Ca 1648/10).
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