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Firmenwagen: 1%-Regelung nur bei tatsächlicher Privatnutzung
Wann gilt bei Firmenwagen die 1%-Regelung? Der Bundesfinanzhof hat sich wieder einmal zur Nutzung von Dienstwagen geäußert. Danach ist die 1%-Regelung nur bei tatsächlicher Privatnutzung anzuwenden. Ist diese per Arbeitsvertrag ausgeschlossen, so kann das Finanzamt nicht aufgrund von Erfahrungswerten die Regelung ansetzen.
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