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In diesen Fällen müssen Sie den Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung zahlen
Für Kinderlose besteht seit 2005 die Verpflichtung, einen Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung zu zahlen. Dieser Beitragszuschlag wird durch den Arbeitgeber, also das Lohnbüro, ermittelt und via Beitragsnachweis an die Einzugsstellen übermittelt. Die Beurteilung, ob der Beitragszuschlag erhoben werden muss, liegt bei Ihnen als Lohnabrechner.
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