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Bereitschaftsdienste: Steuerbefreiung von Zuschlägen bei Rufbereitschaft
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte in einem Fall zu entscheiden, ob die Zuschläge eines Krankenhausarztes für Rufbereitschaftsdienste in vollem Umfang steuerfrei gestellt werden können (Az.: 3 K 6251/06).
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