Experte
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10.10.2009
Beitragsnachweise sind durch Datenübertragung zu erstatten
Erstmals sind die monatlich zu erstattenden Beitragsnachweise in die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) aufgenommen worden. Sie werden wie Meldungen zur Sozialversicherung behandelt.
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