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Altersteilzeit und Aufstockungsbetrag
In der Altersteilzeit verändert der Wechsel der Steuerklasse den Aufstockungsbetrag, den Ihr Unternehmen dem Mitarbeiter zahlt. Wechselt der Arbeitnehmer die Steuerklasse nur aus diesem Grund, müssen Sie das trotzdem so hinnehmen und einen höheren Aufstockungsbetrag zahlen.
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