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Änderung bei der Entgelfortzahlung
Es gibt eine Änderung bei der Entgelfortzahlung im Krankheitsfall: Arbeitgeber mit nicht mehr als 30 Arbeitnehmern sind verpflichtet am U1-Ausgleichsverfahren teilzunehmen. Bislang wurden hier von den Umlagekassen die vollen Arbeitsunfähigkeitszeiten der Arbeitnehmer erstattet. Seit 1. Juli 2010 wird der erste Tag der Arbeitsunfähigkeit nicht mehr erstattet und Sie als Arbeitgeber tragen die Entgeltfortzahlung allein.
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