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Private E-Mails dürfen Arbeitsleistung nicht beeinträchtigen
Beeinträchtigen private E-Mails eines Arbeitnehmers die eigentliche Arbeitsleistung, so können Sie ihm ohne vorherige Abmahnung kündigen. Dies geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen hervor, das in einem solchen Fall zu entscheiden hatte (Az.: 12 Sa 875/09).
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