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Experte
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Mobbing-Vorwurf verhindert keine Kündigung in der Probezeit
Sie sind mit den Leistungen Ihres neu eingestellten Mitarbeiters nicht zufrieden und entschließen sich noch innerhalb der maximal sechsmonatigen Probezeit zu seiner Kündigung. In den ersten sechs Monaten des Beschäftigungsverhältnisses sollte dies kein Problem sein, da Ihr neuer Mitarbeiter noch keinen Kündigungsschutz genießt. Dass die Kündigung dennoch nicht reibungslos über die Bühne gehen muss, zeigt folgender Fall des LAG Frankfurt:
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