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Mobbing verbietet nicht zwangsläufig Kündigung in der Probezeit
Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Mitarbeiter neu eingestellt. Seine Leistungen sind jedoch nicht zufrieden stellend, und Sie entschließen sich noch innerhalb der (maximal sechsmonatigen) Probezeit zur Kündigung. Das sollte kein Problem sein, denn in den ersten sechs Monaten des Beschäftigungsverhältnisses genießt Ihr neuer Mitarbeiter noch keinen Kündigungsschutz.
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