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Kündigung bei unangemessenem Verhalten in der Öffentlichkeit: Das müssen Sie beachten
Das ein unangemessenes Verhalten in der Öffentlichkeit eines Pressefotografen zu einer Kündigung führen kann, hat das BAG in einer Entscheidung vom 23.06.2008, Az. 2 AZR 283/08, entschieden. Lesen Sie hier, worauf es bei einer solchen Kündigung konkret ankommt.
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