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Gesetzliche Kündigungsfristen 2010
Der Europäische Gerichtshof hat am 19. Januar 2010 entschieden, dass die in Deutschland geltende Regelung, wonach bei den Kündigungsfristen die Beschäftigungszeiten erst vom 25. Lebensjahr an berücksichtigt werden, gegen das EU-Recht verstößt. Gesetzliche Kündigungsfristen müssen daher 2010 geändert werden.
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