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Fristlose Kündigung bei Falschgeld in der Barkasse
Fristlose Kündigung: Mitarbeitern, die Zugriff auf eine Barkasse haben, räumen Sie als Arbeitgeber besonderes Vertrauen ein. Wird dieses enttäuscht, steht schnell eine fristlose Kündigung zur Diskussion. Das gilt auch, wenn sich auf einmal Falschgeld in der Barkasse befindet.
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