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Befristeter Arbeitsvertrag. Keine Kündigung notwendig
Ein wirksam befristetes Arbeitverhältnis muss mit Ablauf der Befristung nicht gekündigt werden, stellte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz klar. Das Arbeitsverhältnis endet mit Erreichen des im Arbeitsvertrag vereinbarten Beendigungstermins.
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