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In wenigen Tagen endet die Probezeit meines Azubis. Ich bin mit ihm zufrieden, doch leider ist das Unternehmen in einer ernsten finanziellen Situation. Wenn ich ihm jetzt nicht kündige, kann ich das notfalls später noch tun, wenn die Einnahmen nicht ausreichen, um sein und mein Gehalt aufzubringen? Zum Verständnis: Es handelt sich um ein Einzelunternehmen (keine GmbH), und ich frage für den Fall, dass die Einnahmen nur noch mein eigenes Gehalt decken, also der Betrieb nicht komplett aufgegeben wird.
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Hallo,
ganz so einfach, wie Sie sich die Sache vorstellen, ist es leider nicht: Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis vom Ausbilder nur noch außerordentlich und fristlos gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§22 Berufsbildungsgesetz). Eine ordentliche Kündigung sieht das Ausbildungsrecht nicht vor. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit für den Ausbilder unzumutbar geworden ist. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:Wiederholtes Schwänzen der Berufsschule, Häufiges zu spät kommen in der Arbeit, eigenständiger Urlaubsantritt, mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen im Betrieb, trotz Aufforderung nicht geführte schriftliche Ausbildungsnachweise, Diebstahl usw.
Je länger das Ausbildungsverhältnis schon dauert und je näher die Prüfung rückt, desto höher sind die Hürden. Alleine wirtschaftliche Gründe werden wohl nicht reichen. Alternativen. Aufhebungsvertrag und/oder Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Ausbildungsstelle. Unterstützung kriegen sie auch bei der zuständigen Kammer (IHK oder Handwerksakmmer).
[Dieser Beitrag wurde 2mal bearbeitet, zuletzt am 27.10.2011 um 16:47.]
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Danke für Ihren Kommentar.
Zum Verständnis: Bei Geschäftsaufgabe ist die Entlassung des Azubis möglich. Geht es dem Betrieb lediglich schlecht müsste ich - liegt kein wichtiger Grund im Sinne des Gesetzes vor - sein Gehalt aufbringen, zur Not zu Lasten meines eigenen "Gehalts"?
Freue mich noch einmal über Ihre Einschätzung.
MfG