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Arbeitsverweigerung ist in der Regel kein Grund für eine fristlose Kündigung
Wenn ein Mitarbeiter die Arbeit verweigert, kochen die Emotionen schnell hoch. Aber Vorsicht: Als Arbeitgeber dürfen Sie bei einer Arbeitsverweigerung nicht vorschnell reagieren und vor allem in aller Regel nicht fristlos kündigen.
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