Arbeitsunfähigkeit: Bereitschaft zu Schwarzarbeit berechtigt Sie zur Kündigung
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Heiko Klages, verfasst am: 03.06.2010, 07:47
Arbeitsunfähigkeit: Bereitschaft zu Schwarzarbeit berechtigt Sie zur Kündigung
Wenn ein Mitarbeiter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, so hat diese Beweiswert dafür, dass die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich besteht. Dieser Beweiswert wird erschüttert, wenn der Mitarbeiter während der Arbeitsunfähigkeit zur Schwarzarbeit bereit ist. Dann ist eine Kündigung möglich.
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