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Vorratsdatenspeicherung gekippt - aber auch abgeschafft?
Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung jeglicher Daten von Bundesbürgern als verfassungswidrig erklärt. Telekommunikationsunternehmen hatten bislang die Pflicht anlasslos jeglichen Kommunikationsverkehr der Bürger für ein halbes Jahr zu speichern. Weil die Datensicherheit nicht ausreichend gewährleistet und die Verwendung der Daten nicht genügend begrenzt wird, verstößt die Regelung gegen das Grundrecht des Telekommunikationsgeheimnisses. Doch was bedeutet das Kippen des Gesetzes im Einzelnen?
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