Experte
Beiträge:
13121
Registriert seit:
10.10.2009
Verbot Vorratsdatenspeicherung: Gekipptes Gesetz und jubelnde Verbraucher
Es sollte Geheimdiensten und Strafermittlern die Bekämpfung und Verfolgung von Straftaten erleichtern - Das Anfang 2008 in Kraft getretene Gesetz der Vorratsdatenspeicherung. Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt.
Ganzen Artikel anzeigen
EU- Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.
Man hört immer wieder:
"Das Verfassungsgericht bedient sich Begründungsmustern, die so spitzfindig sind, dass man schon Jurist sein muss, um sie zu verstehen."
Daran sieht man mal wie intelligent die Richter vom Bundesverfassungsgericht sind!
Sie habe soviele Kriterien wie möglich in die Waagschale geworfen und für ihre Meinungsbildung berücksichtigt.
Sie haben den Ball zum Gesetzgeber zurück gespielt, mit der Maßgabe: "Wir machen hier nicht eure Arbeit, dazu sind wir dafür nicht vorgesehen!"
Sie haben sehr sehr hohe Hürden für ein eventuelles neues Gesetz festgelegt, die verbindlich eingefordert werden. Ansonsten wird das Gesetz nach Klagen in Karlsruhe erneut wieder einkassiert werden!
Es ist höchst fraglich ob überhaupt jemand dann noch ein Interresse daran hat, ein erneutes Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung vor zu legen.
Dazu kommen die immens hohen Kosten für die praktische Umsetzung für die die Internet- und Telefonanbieter sicherlich die Kostenübernahme einfordern werden!
Nein ein erneutes Gesetz auf dieser Basis würde sicher auch nicht den Ermittlern nicht rechts sein, also wird es in absehbarer Zeit auch nicht kommen.
Dazu ist es wahrscheinlich bis dahin gar nicht mehr nötig, weil die EU- Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von einigen EU- Mitgliedsländern durch Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof zu Fall gebracht wurde da sie gegen die Grundrechtecharta des Vertrages von Lissabon verstößt!
Schlimme Folgen für die Kriminalitätsbekämpfung
Ich kann diesen Kommentar nur aus der Sicht eines Kriminalbeamten abgeben, da ich keinen Einblick in die Tätigkeit anderer Sicherheitsorgane habe.
Bei meiner Tätigkeit war ich häufig auf die Vorratsdatenspeicherung insbesondere die Telefonie betreffend angewiesen. Es wurden schwere räuberische Erpressungen unter Waffenanwendung bearbeitet, bei denen die Täter ihre Opfer unter Verwendung eines Handys zum Tatort lockten. Am Tatort angekommen wurden die Opfer mit einer Waffe bedroht und ihnen wurde das Bargeld entwendet. Eine Wiedererkennung der Täter durch die Opfer war aufgrund Maskierung nicht möglich, weitere Spuren, die zur Identifizierung der Täter führen könnten wurden trotz aufwendiger Suche nicht gefunden. Die letzte Möglichkeit der Tataufklärung bestand ind der Auswertung der Telekommunikationsdaten. Die Straftaten konnten geklärt werden, da die Täter in das zur Tat verwendete Handy Wochen vorher ihre eigene SIM Karte ( mit der auf ihren Namen registrierten Rufnummer) eingelegt hatten.
In den Medien und von Politikern wird in der Bevölkerung der Eindruck hinterlassen, dass die Polizei die gespeicherten Daten missbräuchlich verwendet, das aus den gespeicherten Daten Persönlichkeitsprofile erstellt werden könnten usw. Tatsächlich
geht es in der polizeilichen Praxis konkrete Rufnummern, die unmittelbar mit der Tat im Zusammenhang stehen und um Verbindungen zu diesen Nummern. Wenn verschiedene Politiker davon sprechen, dass die Polizei immer noch die Möglichkeit der Telefonüberwachung habe kann ich dazu nur sagen, dass die in verschiedenen Fällen nichts nützt, da die Straftat bereits begangen wurde und nach Begehung der Täter darüber nicht mit anderen Personen am Telefon sprechen braucht. Ich habe den persönlichen Eindruck, dass verschiedene Politiker zu wenig von Kriminalitätsbekämpfung verstehen, sie wissen nicht über was sie sprechen.