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Hartz IV: Kindergartenfahrt wird nicht von der ARGE bezuschusst
Die ARGE muss die Kosten für eine mehrtägige Kindergartenabschlussfahrt eines Hartz IV-Empfängers nicht übernehmen - auch nicht, wenn es sich um eine Schulanfängerfahrt handelt. Dies hat das Sozialgericht Halle (Urteil vom 05.02.2008, Az. S 2 AS 1367/07) entschieden. Die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten werden dagegen übernommen.
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