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Wer darf das Kind abholen?
Das Abholen aus dem Kindergarten, Hort oder der KiTa wird dann problematisch, wenn Eltern getrennt leben oder geschieden sind. Oft ist dies ein Streitpunkt zwischen den Eltern, der in die KiTa sozusagen ausgelagert wird. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen klärt nun die Situation.
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