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Zusätzliche Bauleistungen: Umsatzsteuerbefreiung möglich
Grundsätzlich unterliegt die Leistung des Bauträgers, der eine Erstbezugsimmobilie liefert, zwar der Umsatzsteuer, der Gesetzgeber hat jedoch eine Umsatzsteuerbefreiung geschaffen, soweit die Umsätze unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen. Die Vorschrift dient dabei der Vermeidung einer Doppelbesteuerung durch die Grunderwerbsteuer und die Umsatzsteuer.
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