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Experte
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Vermietung einer Immobilie an das eigene Kind: Rechenbeispiel
Die nachfolgenden Rechenbeispiele stellen einmal den Sachverhalt mit und ohne Gestaltung gegenüber. Obwohl die wirtschaftlichen Grundmodalitäten aus Sicht der Eltern kaum differieren, wird in Sachverhalt B ein verrechenbarer, steuerlicher Verlust erzielt. Bezogen auf einen Spitzensteuersatz von derzeit 42% ergibt dies einen jährlichen Einkommensteuervorteil von ? 2.562,00 zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer.
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