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Vermietung einer Immobilie an das eigene Kind
Aus steuerlicher Sicht werden regelmäßig Vermietungsverluste angestrebt, die mit anderen Einkünften verrechnet werden können. Beachtet man bestimmte Grundsätze, ist sogar die Vermietung einer Immobilie an ein unterhaltsberechtigtes Kind anzuerkennen.
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