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Was ist genau "selbstgenutztes Wohneigentum"?
Angenommen ein Ehepaar hat ein (selbst bewohntes) Haus und eine (vermietete) Wohnung. Einer der Partner verstirbt und der andere möchte das Haus aufgeben und in die Wohnung umziehen, was auch innerhalb von 6 Monaten geschehen kann. Kann die Wohnung als selbstgenutztes Wohnungseigentum (also erbsteuerfrei) angesehen werden und das Haus mit seinem Wert "versteuert" werden oder kann nur das Haus steuerfrei behalten werden, wobei der überlebende Ehepartner darin mindestens 10 Jahre wohnnen bleiben muss?
Wie wäre es, wenn das Haus zwar behalten wird aber ersthaft renoviert werden würde, was nur möglich ist, wenn man das Haus etwa für ein Jahr verlässt und dann wieder einzieht. Zwischendurch wird in der Nähe eine Wohnung angemietet wobei, wenn möglich, der Hauptwohnsitz im dem in Renovierung sich befindenden Haus beibehalten wird?
Vielen Dank.
P.S. Kann man derartige Fragen verbindlich bei irgendeinem Amt klären, etwa bei einem Finanzamt?