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Photovoltaikanlagen und die Steuer: Weitere Vereinfachungen für Stromerzeuger
Mit dem zuvor genannten Erlass der Oberfinanzdirektion Frankfurt (Aktenzeichen: S 2241 A - 110 - St 213) haben viele gemeinschaftliche Stromerzeuger mittels Photovoltaikanlagen den Ausweg aus der Abfärberegelung im Bereich Gewerbesteuer gefunden. Darüber hinaus hat der Erlass jedoch auch noch folgende Hilfestellungen.
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